
Hausordnung
Vorwort
Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SportOberschule Leipzig begreifen unsere Schule als gemeinsamen Lebensraum, der von allen mitgestaltet wird. Jeder soll sich hier wohl fühlen und optimale Rahmenbedingungen für eine hervorragende Entwicklung in Schule und Sport nutzen können. Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich um ein Klima von Offenheit und Vertrauen. Sie begegnen sich stets mit gegenseitiger Achtung und Respekt innerhalb und außerhalb der Schule und achten und schützen die Würde des anderen.
Allgemeines
- Der Ehrenkodex der SportOberschule Leipzig (siehe unten) ist verbindlich für alle.
- Schülerinnen und Schüler beachten Hinweise, Aufforderungen und Anweisungen von Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Schulfremde Personen melden sich sofort im Sekretariat an.
- Jeder verpflichtet sich, das Inventar, die Unterrichtsräume, Flure, Treppen, Sanitäreinrichtungen und die Außenanlagen zu schonen und sauber zu halten.
- Mutwillige Zerstörungen, Schmierereien und illegale Graffiti werden zur Anzeige gebracht.
- Das Tragen von Kopfbedeckungen – außer aus religiösen Gründen – ist im Schulhaus nicht gestattet. Angemessene Kleidung ist für jede Schülerin und jeden Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterin und Mitarbeiter selbstverständlich.
- Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol, Drogen, nikotinhaltigen Produkten oder anderer legaler und illegaler Drogen oder Chemikalien ist auf dem Schulweg, während der Freistunden und/oder Pausen und während jeglicher Schulveranstaltungen nicht erlaubt und kann zu einer sofortigen Suspendierung sowie zum Schulausschluss führen.
- Für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten sowie an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, ist das Mitführen von Cannabisprodukten, gleich welcher Menge und Form, strikt untersagt.
- Waffen (z. B. Messer, Betäubungsmittel, Schreckschusspistolen u. ä.) und pyrotechnische Erzeugnisse dürfen auf dem Schulweg und während der Zeit von Schulveranstaltungen nicht mitgeführt werden.
- Das Mitführen und Vertreiben von verfassungswidrigen politischen und jugendgefährdenden Materialien sowie das Tragen von verfassungsfeindlichen politischen Symbolen und Marken ist verboten und verstößt gegen die Werte unserer Schule (Ehrenkodex).
- Schulische Veranstaltungen können von Schülerinnen und Schülern, Elternvertretern und Lehrkräften einberufen werden. Auf Grund der Arbeitszeitreglung des Hausmeisters sollten sie möglichst montags stattfinden und sind anzumelden. .
Unterricht
- Mit dem Einlass zur ersten Stunde erwarten die unterrichtenden Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum und erfüllen damit ihre Aufsichtspflicht.
- Die Unterrichtsstunden beginnen pünktlich zu den festgelegten Zeiten und werden ausschließlich durch die Lehrkraft beendet.
- Mobiltelefone sind während des Unterrichtes auszuschalten und in der Tasche unterzubringen. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Diese hat das Recht, die Einhaltung dieser Regel zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung das Mobiltelefon Schülers einzubehalten. Der Schüler/die Schülerin muss die Möglichkeit haben, das Gerät noch am selben Tag spätestens bis zur 7. Stunde selbst im Sekretariat/bei der Schulleitung abholen zu können.
- Jacken sind in der Regel an den Garderobenhaken aufzuhängen.
- Der Arbeitsplatz und der Unterrichtsraum werden im ordentlichen Zustand verlassen (Tafel, Stühle, Müll).
- Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt. Der Ordnungsdienst fegt den Raum.
- Die Lehrkraft achtet darauf, dass der Unterrichtsraum sauber verlassen wird, die Fenster geschlossen und elektrische Geräte vom Strom getrennt sind und schließt das Zimmer ab. Schäden am Mobiliar sind dem Hausmeister anzuzeigen (Reparaturbuch im Sekretariat), Probleme mit der technischen Ausstattung sind in das digitale Erfassungssystem (Ticketsystem) auf der Homepage einzutragen.
- Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin versäumte Klassenarbeiten und andere Leistungsnachweise nachzuholen.
Freistunden, Aufenthalt im Schulhaus nach dem Unterricht
- In den Freistunden darf das Schulgelände von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 – 8 nicht verlassen werden.
- Schülerinnen und Schüler halten sich vor dem Unterricht, in den Freistunden und bei Ankunft vom Profil oder bei späterem Unterrichtsbeginn bis zum Beginn der Pause ausschließlich im Erdgeschossbereich (Bibliothek, Speiseraum, Freizeitoase, Hof) auf, um ungestörten Unterricht im Haus zu ermöglichen. Erst mit Beginn der Pause werden die Garderoben aufgesucht.
- Der Aufenthalt im Schulhaus nach dem Unterricht ist nur aus wichtigen Gründen (z. B. Warten auf Trainingsbeginn) und bis maximal 16:30 Uhr ausschließlich in der Bibliothek möglich. Schülerinnen und Schüler, die sich dauerhaft im Foyer aufhalten, müssen das Schulhaus verlassen.
Pausen
- Der nachfolgende Unterrichtsraum ist rechtzeitig aufzusuchen.
- Drei Minuten vor Unterrichtsbeginn begibt sich jede Schülerin und jeder Schüler an seinen Platz und legt alle für den Unterricht benötigten Materialien bereit.
- Unterrichtsmaterialien sind aus den Garderobenschränken vor Unterrichtsbeginn und am Ende der beiden Hofpausen zu entnehmen, Jacken sind mitzuführen.
- In der ersten großen Pause ist der Aufenthalt auf dem Schulhof, in der Bibliothek, der Freizeitoase oder im Speiseraum zum Einnehmen des Frühstücks für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
- In der zweiten großen Pause (Mittagspause) halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Hof oder im Speiseraum zum Einnehmen des Mittagessens auf. Die Schulleitung entscheidet darüber, ob die Bibliothek sowie die Freizeitoase in dieser Zeit geschlossen bleiben. Den Schülern der Klassen 9 bis 11 wird ermöglicht, in dieser Pause das Schulgelände zum Erwerb von Nahrungsmitteln zu verlassen.
- Unsere Schule wird durch einen Caterer versorgt, der eine ausgewogene und reichhaltige Mittagsversorgung garantiert, an der jeder Schüler teilnehmen kann. Daher ist die Versorgung durch externe Anbieter nicht erlaubt.
- Das Mitbringen und der Verzehr von aufputschenden Lebensmitteln (wie z. B. Energy-Drinks) beeinträchtigt die Gesundheit und ist daher ebenfalls nicht erlaubt.
- Der Zufahrtsweg vom Fahrradtor zum Hof ist kein Aufenthaltsbereich für Schülerinnen und Schüler, da es sich hier um einen Evakuierungsweg handelt.
- Das Sitzen auf den Fensterbänken ist im gesamten Schulgelände nicht gestattet.
- Auf dem Hof ist das Ballspielen ausschließlich mit Softbällen gestattet, damit die Zerstörung von Jalousien verhindert wird.
- Das Kleinfeld steht für die Nutzung während der Pausen zur Verfügung. Das absichtliche Spielen von Bällen über die Zäune hinweg ist nicht erlaubt.
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 bis 11 unterstützen die Aufsichtsführung im gesamten Schulgelände.
Speiseraum
- Während der großen Pausen dient der Speise-/Mehrzweckraum der Esseneinnahme für alle Schülerinnen und Schüler. Im Schulhaus sollte in den kleinen Pausen nur dann Speisen und Getränke eingenommen werden, wenn es im Unterrichtsraum nicht erlaubt ist.
- Es wird auf Ordnung und eine angemessene Esskultur geachtet.
- Elektronische Geräte dürfen im Speiseraum nicht benutzt werden.
- Bei der Einnahme von Speisen und Getränken im Speiseraum werden die Schultaschen außerhalb des Speiseraums auf den Bänken an den Fenstern im Gang abgestellt, Jacken an die Garderobenhaken gehängt. Das Einschließen der Taschen im Spind und/oder die Mitnahme von Wertsachen werden ausdrücklich empfohlen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
mobile Endgeräte (insbesondere Mobiltelefone), Geräte zur öffentlichen Musikwiedergabe, Spielekonsolen
- Generell gilt: Private mobile Endgeräte der Schülerinnen und Schüler sind auf dem Schulgelände in der Tasche zu belassen. Die Nutzung dieser Geräte ist im Schulhaus und im Schulgelände nur mit Genehmigung einer Lehrkraft oder einer anderen Aufsicht führenden Person zu unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Zwecken erlaubt. Ausnahme: Die Mobiltelefone/mobilen Endgeräte dürfen in der zweiten großen Pause (Mittagspause) auf dem Schulhof genutzt werden. Sollte aufgrund der Witterung, keine Hofpause möglich sein, ist die Nutzung der mobilen Endgeräte in folgenden Räumlichkeiten gestattet: im Foyer, im Verbinder (EG) und im Mehrzweckraum.
- Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in der Bibliothek und in der Freizeitoase nicht gestattet. Tablets dürfen in der Bibliothek ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden.
- Lehrkräfte und andere in der Schule beschäftigte Personen haben das Recht, die Einhaltung dieser Regel zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung das Gerät sofort einzuziehen. Der Schülerin bzw. der Schüler, muss die Möglichkeit haben, das Gerät noch am selben Tag spätestens bis zur 7. Stunde selbst im Sekretariat/bei der Schulleitung abholen zu können.
- Aus brandschutztechnischen Gründen ist das Aufladen privater Geräte jeglicher Art im Schulhaus nicht gestattet.
Das Fotografieren bzw. Filmen von Personen ohne Einwilligung der Schulleitung und der betroffenen Person ist verboten und kann zur Anzeige gebracht werden.
Krankheit
- Die Eltern informieren das Sekretariat der Schule bis zum Unterrichtsbeginn ihres Kindes über dessen Erkrankung, in der Regel online mit Hilfe des Schulmanagers.
- Eine von den Eltern oder Personensorgeberechtigten unterschriebene Entschuldigung muss spätestens am dritten Fehltag in der Schule vorliegen.
- Über die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers aus dem Unterricht entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Sie bestätigt die Entlassung auf einem entsprechenden Formular (siehe Anlage 2). Mit diesem Formular meldet sich die Schülerin/der Schüler im Sekretariat.
- Die Information der Eltern ist nicht Sache der Schülerin oder des Schülers selbst, sondern darf ausschließlich durch das Sekretariat der Schule vorgenommen werden.
- Im Fall einer Sportbefreiung entscheidet die Sportlehrkraft über die Teilnahme am Sportunterricht. Die betreffende Schülerin/Der betreffende Schüler bringt Sportsachen mit und meldet sich mit der Bescheinigung des Arztes bei der zuständigen Sportlehrkraft.
Diese Hausordnung wurde am 28.04.2025 durch die Schulkonferenz der Schule beschlossen und tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Dr. Robert Leibiger
Schulleiter
Vorsitzender der Schulkonferenz
Zusatz
Zum Schutz der Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Umsetzung rechtlicher Anordnungen sowie zur Organisation eines reibungslosen Unterrichtsverlaufes ist die Schulleitung bei Vorliegen wichtiger Gründe berechtigt, abweichende oder ergänzende Regelungen zeitlich begrenzt anzuordnen.
Ehrenkodex
Respekt
Ich achte auf meine Worte und Handlungen und mobbe niemanden.
Wertschätzung
Ich bin stolz auf meine Schule und setze mich aktiv für sie ein.
Fairplay
Ich bin ehrlich und halte mich an die Regeln.
Leistungsbereitschaft
Ich bin lern- und leistungsbereit und strenge mich an, um mich zu verbessern. Dazu folge ich dem Unterricht aufmerksam und beteilige mich.
Toleranz
Ich achte andere Menschen und erkenne ihre Meinungen an, denn jeder Mensch ist einzigartig.
Selbsteinschätzung
Ich frage mich selbst: Wie bin ich? Auf welchen Gebieten bin ich total klasse? Wo finde ich mich nicht so toll?
Empathie
Ich versuche, mich in andere Menschen hinein zu versetzen.
Einhalten von Regeln
Ich achte auf das Einhalten der Hausordnung und der Klassenregeln durch mich und andere.
Hilfsbereitschaft
Ich helfe anderen und mache dies, ohne eine Gegenleistung zu erwarten.
Konfliktfähigkeit
Ich löse Konflikte gewaltfrei und gehe Kompromisse ein.
Zivilcourage
Ich schaue bei Konflikten nicht weg, sondern helfe.
Teamfähigkeit
Wir halten zusammen und unterstützen uns gegenseitig.