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Regelungen für den Schulbetrieb bis zu den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
 
ich möchte Sie über die ab Montag bis zu den Weihnachtsferien geltenden Regelungen an Schulen informieren, die sich aus der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung ergeben:
 
  1. Schulen bleiben offen, Oberschulen und Gymnasien unterrichten im Regelbetrieb.
  2. Die Anzahl der Testungen wird auf drei Mal wöchentlich erhöht, Genesenen und Geimpften wird das regelmäßige Testen empfohlen.
  3. Eine medizinische Maske (oder FFP2) ist weiterhin ab der Klasse 5 an den weiterführenden Schulen für die Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht Pflicht.
  4. Für Eltern und schulfremde Personen gilt, dass der Zutritt nur mit einer medizinischen Maske und für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen nur mit einem aktuellen Testnachweis gestattet ist.
  5. Die Schulbesuchspflicht ist erneut ab dem 22. November 2021 ausgesetzt. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und durch den Infektionsschutz begründet werden. Damit ist eine
    tageweise Abmeldung ausgeschlossen. Wer sich von der Präsenzbeschulung abmeldet, lernt zu Hause. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine Beschulung durch Lehrkräfte. Dies wird ausdrücklich in der Schul- und Kita-Coronaverordnung festgelegt, da dies durch die Schulen in der jetzigen Situation nicht zu leisten ist.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
 
U. Hempel
Schulleiter