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Covid-19 Zweitimpfung - Information vom Schulportal an Eltern und Schüler

... in der Zeit vom 16. bis 29.09.2021 konnten Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule am Impfzentrum Leipzig das Angebot zu einer Covid-19-Impfung nutzen.
Hiermit möchten wir Sie über die Möglichkeiten zur Zweitimpfung informieren.

Im Abstand von 4 bis 6 Wochen nach der Erstimpfung können:

  • individuelle Termine beim Kinder- oder Hausarzt vereinbart 
    oder
  • die Standorte des mobilen Impfens genutzt werden (s. Anlage).

Aktualisierte Informationen zu den regelmäßigen Impfangeboten in den Leipziger Stadtteilen finden Sie unter www.drk-leipzig.de oder https://kee-leipzig.de/mobile-impfteams/.

Maskenpflicht tritt ab Mittwoch wieder in Kraft

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
 
aufgrund der anhaltenden Inzidenzwerte in Leipzig, welche den Wert 35 seit 7 Tagen überschreiten, tritt nach der Schul- und Kita-Coronaschutzverordnung ab Mittwoch, 06.10.2021, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulhaus und während des Unterrichtes leider wieder in Kraft. Diese kann erst wieder aufgehoben werden, wenn die Inzidenzwerte in Leipzig den Wert 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreiten. Nach zwei weiteren Tagen wird dann diese Einschränkung wieder aufgehoben.
 
U. Hempel
Schulleiter
 

Hinweise zu LernSax

... finden Sie auf unserer Homepage im Download-Bereich.

Schutzmaßnahmen nach Schul- und Kita-Coronaschutzverordnung

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
aufgrund der Inzidenzzahl größer als 35 in Leipzig gelten in der kommenden Woche folgende Maßnahmen aufgrund o. g. Verordnung:
  • Zweimaliger Selbsttest pro Woche
  • Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, auch während des Unterrichts
 
U. Hempel
Schulleiter
 
 

Betriebliche Testungen von Schülerinnen und Schülern werden nun doch wieder anerkannt...

... aus einer Mitteilung des SMK:
 
"Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
nach einer nochmaligen Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung für Schülerinnen und Schüler ausgestellt wurden, anerkannt werden.
Die Betriebsangehörigkeit der Schülerinnen und Schüler ist dabei nicht maßgebend. Es wird hiermit wieder zu der bisherigen Praxis zurückgekehrt.
Wir bedauern, dass die kurzfristig mehrmals geänderten Vorgaben für Sie zu Problemen an Ihrer Einrichtung geführt haben..."

Information zum Termin der freiwilligen Schülerimpfung

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
 
für die Impfinteressenten an unserer Schule besteht die Möglichkeit zur ersten Covid-19-Impfung am Freitag, 24.09.2021 in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr im Impfzentrum Leipzig, Messe-Allee 1/Halle 5, 04356 Leipzig. Schülerinnen und Schüler werden nur geimpft, wenn die ausgefüllte und unterschriebene Dokumentation vorliegt und mindestens ein Elternteil (bei 12- bis 15-jährigen Schülerinnen und Schüler) bei der Impfung anwesend ist. Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag der Eltern für die Impfzeit freigestellt.
 
 
 

Start ins Schuljahr 2021/2022 - Aktualisierung vom 02.09.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
 
wir hoffen Ihr/Sie hattet/hatten schöne und erholsame Ferien. In wenigen Tagen starten wir in das neue Schuljahr mit vielen neuen Ideen. Die Pandemie hält uns aber weiterhin in Atem. Um uns vor Ansteckungen zu schützen, wurden folgende Festlegungen für Schulen getroffen:
 
  1. Die ersten zwei Schulwochen besteht im gesamten Schulgelände und in der gesamten Zeit Eures Aufenthalts Maskenpflicht (da die Inzidenz in Leipzig über 10 liegt).
    Ausnahmen: Essen und Trinken, Ihr seid auf dem Hof und haltet einen Abstand von 1,50m zueinander ein, im Sportunterricht (Einhaltung eines Abstandes von 1,50m zueinander erforderlich)
  2. Die Selbsttests werden in den ersten zwei Wochen dreimal wöchentlich (Inzidenz in Leipzig über 10) durchgeführt.
    Ausgenommen von den Tests sind vollständig Genesene und vollständig Geimpfte (ab 14 Tage nach der zweiten Impfung). Bitte bringt entsprechende Nachweise mit. Tests aus anerkannten Testzentren können weiterhin vorgelegt werden und werden anerkannt.
  3. Die Schulbesuchspflicht gilt wieder. Eine Befreiung ist somit nur noch bei Vorlage eines ärztlichen Attests zulässig, die Erklärungen der Eltern reichen nicht mehr dafür aus.
    Weigern sich Schülerinnen oder Schüler diesen Test durchzuführen, obwohl sie dies müssten, müssen Sie das Schulgelände umgehend verlassen. Die versäumten Unterrichtstage zählen als unentschuldigt. Die Schülerinnen und Schüler müssen das Versäumte selbstständig nachholen.
Alle neuen SchülerInnen benötigen die ausgefüllte und unterschriebene
für die Durchführung der Selbsttest. Ansonsten müssen wir diese SchülerInnen nach Hause schicken bzw. abholen lassen.
 
Der zeitliche Ablauf ist bisher folgendermaßen geplant:

Auftakt zum Stadtradeln 2021

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2021 wird wieder in vielen Städten und Gemeinden Deutschlands um die Wette geradelt. Ziel ist es Schadstoffemissionen für ein gutes Klima zu vermeiden und für einen fahrradfreundlicheren Straßenverkehr aufmerksam zu machen (siehe www.stadtradeln.de/home).

Seit 2017 sind wir dabei und konnten unser Ergebnis jedes Jahr deutlich steigern. Als Schule haben wir die Chance auf einen Gewinn von 250€, wenn wir es unter die besten 50 Teams schaffen.

Neue Regelungen für den Schulbetrieb ab 14.06.2021, aktualisiert am 12.06.2021

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,
 
Grundlage für die neuen Regelungen sind neue Regelungen für den Schulbetrieb sowie die stark gefallenen Inzidenzwerte. Dies kann man bereits hier auf den Seiten des Kultusministeriums nachlesen.
Für den Schulbetrieb an der SportOberschule Leipzig bedeutet das:
 
  1. Ab 14.06.2021 müssen Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal im Schulgebäude keine Masken mehr tragen. Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske wird jedoch empfohlen.
    Schulfremde Personen, z. B. Handwerker, Eltern, ..., müssen nach wie vor eine medizinische oder FFP2-Maske im Schulgebäude tragen.
    Beim Aufenthalt vor dem Schulgebäude gilt jedoch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.
  2. Die Regelungen zu den festgelegten Laufwegen innerhalb der Schule werden aufgehoben.
  3. Die Unterrichtszeiten bleiben bis auf Weiteres bestehen.
  4. Während der Prüfungen ist ein Abstand von 1,5m zwischen allen Beteiligten einzuhalten.
  5. Die Testpflicht bleibt in der bisherigen Form gültig.
    Die Testpflicht gilt nicht für Eltern oder Personen, die
    1. SchülerInnen bringen oder abholen
    2. an Sitzungen der Schulkonferenz oder von Gremien der Schüler- und Elternmitwirkung teilnehmen.
  6. Die Möglichkeit der Abmeldung vom Präsenzunterricht bleibt gegeben, jedoch muss diese Abmeldung durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Vorliegende Abmeldungen haben solange Bestand, bis der Schüler/die Schülerin den Unterricht wieder besucht.
  7. Schulfahrten, Elternabende (ohne Testpflicht, aber mit Maskenpflicht für die Eltern) dürfen wieder stattfinden.
Grundlagen:
U. Hempel
Schulleiter

Regelbetrieb ab 31.05.2021

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,
 
heute, um 11:15 Uhr, erhielten wir die Information, dass aufgrund der Entwicklung der Inzidenzwerte in Leipzig ab 31.05.2021 der Regelbetrieb an den Schulen wieder aufgenommen wird.
Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann.
 
Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
  1. Alle SchülerInnen, LehrerInnen sowie das gesamte an Schule tätige Personal muss sich zweimal pro Woche (maximaler Abstand 3 Tage) einem Selbsttest unterziehen.
    Tests von zertifizierten Stellen werden nach wie vor anerkannt, für vollständig geimpfte Personen sowie an Corona erkrankte und Genesene gelten die bisherigen Testbefreiungen nach Vorlage entsprechender Dokumente fort.
  2. Die Testpflicht gilt nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.
  3. Die Regelungen zur Schulbesuchspflicht mit der Möglichkeit der schriftlichen Abmeldung von der Teilnahme am Präsenzunterricht gelten fort. Die Beantragung muss mit Unterschrift der Personensorgeberechtigten erfolgen, eine reine Mail reicht dafür nicht aus. Mit Unwirksamwerden der Verordnung oder Teilnahme des Schülers am Präsenzunterricht endet auch die Gültigkeit der Abmeldung.
  4. Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (auch im Unterricht, aber nicht während der Abschlussprüfungen für die teilnehmenden SchülerInnen) bleiben wie bisher bestehen. Daher bleiben auch die veränderten Unterrichtszeiten gültig.