Die Unterbringung im VKKJ Sportinternat der Sportoberschule Leipzig ist den auswärtigen
Schülerinnen und Schülern der Sportoberschule vorbehalten, denen auf Grund der Trainingszeiten
und der langen Wegezeiten ein tägliches Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Schule nicht
zumutbar ist.
WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE INTERNATSUNTERBRINGUNG
Entsprechend §2 Abs.2 der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung ist eine
»außerhäusliche Unterbringung notwendig, wenn die tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule einschließlich der Wartezeiten bei der Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens 120 Minuten und bei Schülern mit
Behinderungen mindestens 90 Minuten betragen würde.«
Die Unterbringung unserer minderjährigen Bewohner und Bewohnerinnen erfolgt in Wohneinheiten mit jeweils zwei Einzelzimmern und einem gemeinsam genutzten Bad. Die Internatsbewohnerinnen und Internatsbewohner unterliegen der Vollverpflegungspflicht über den Caterer vor Ort. Mit diesem Caterer schließen die Eltern einen Essenvertrag ab. Dabei wird die Bewohnerschaft zum Frühstück und Abendessen über ein Buffet versorgt. Wer auf Grund von Wettkampf- oder Trainingsverpflichtungen über das Wochenende verbleibt, kann sich für den Freitagabend und Samstagmorgen einen Verpflegungsbeutel beim Caterer bestellten. Für die Verpflegung am Wochenende verfügt das Internat aber auch über kleine Etagenküchen, in denen die Bewohner und Bewohnerinnen selbstständig oder zusammen mit unserem pädagogischen Team kochen können. Die monatlichen Kosten setzen sich zum einen aus dem zu zahlenden Mietzins sowie den Kosten für die Verpflegung zusammen. Hinzu kommen mögliche Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel sowie für Dinge des persönlichen Bedarfs. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Infoblättern im Downloadbereich unter „Sportinternat“. Zuschuss zu den Unterbringungs- und Verpflegungskosten Für die sächsischen Sportlerinnen und Sportler gewährt der Freistaat Sachsen gemäß der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung auf Antrag einen Zuschuss zur außerhäuslichen Unterbringung und Verpflegung. Der Antrag muss beim zuständigen Landratsamt, abhängig vom Hauptwohnsitz der Internatsschülerin bzw. des Internatsschülers, eingereicht werden. Für Sportlerinnen und Sportler aus anderen Bundesländern besteht, abhängig von einer bestimmten Kaderzugehörigkeit, die Möglichkeit einer Förderung über den Landessportbund. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Infoblättern im Downloadbereich unter „Sportinternat“. Das VKKJ Sportinternat der Sportoberschule Leipzig wird durch unsere pädagogischen Fachkräfte von Montag bis Sonntag rund um die Uhr betreut. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist das Internat in der Regel geschlossen. Da das Internat eine Gemeinschaftsunterkunft ist, ist im Krankheitsfall und einer Krankschreibung von mehreren Tagen eine Heimfahrt grundsätzlich gewünscht. Es gilt neben der Unterstützung der Gesundung der einzelnen Person auch die Gesundheit der restlichen Bewohnerschaft zu schützen. Übernachtungen für internatsfremde Personen sind leider nicht möglich. Für interessierte Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, unser Internat im laufenden Schuljahr für eine Woche zu besuchen, um die Abläufe im Internat, in der Schule und beim Training kennenzulernen. Vor einer Aufnahme empfehlen wir dies. Die Unterkunft während des Gastaufenthaltes ist kostenfrei, es entstehen nur Verpflegungskosten. Den Antrag erhalten Sie über Ihren Ansprechpartner im Sport.WELCHE UNTERBRINGUNGSMÖGLICHKEITEN GIBT ES?
WIE FUNKTIONIERT DIE VERPFLEGUNG DER INTERNATSBEWOHNERSCHAFT?
WELCHE KOSTEN SIND MIT DER INTERNATSUNTERBRINGUNG VERBUNDEN?
WELCHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN GIBT ES?
WIE SIND DIE ÖFFNUNGSZEITEN? / WANN SIND SCHLIEßZEITEN?
WAS IST IM KRANKHEITSFALL ZU BEACHTEN?
GIBT ES ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR ANGEHÖRIGE UND FREUNDE?
IST EINE SCHNUPPERWOCHE MÖGLICH?